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Wasserschaden: Was zahlt die Versicherung?

Nach einem Wasserschaden stellen sich schnell zwei Fragen: Wie werde ich wieder trocken – und wer bezahlt das? Hier ein Überblick, der Ihnen hilft, richtig zu handeln. Er ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich sind immer Ihre Versicherungsbedingungen.

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Mit Betriebsstundenzähler: Laufzeit und Stromverbrauch lassen sich gegenüber der Versicherung belegen

Welche Versicherung ist zuständig?

VersicherungDeckt typischerweise
WohngebäudeversicherungSchäden am Gebäude durch Leitungswasser: Wände, Estrich, Böden, fest verbaute Einbauten, Trocknung des Gebäudes
HausratversicherungBeschädigte Einrichtung: Möbel, Teppiche, Elektrogeräte, Kleidung
Private Haftpflicht des VerursachersWenn ein Dritter den Schaden verursacht hat, z. B. der Nachbar über Ihnen mit ausgelaufener Waschmaschine
ElementarschadenversicherungÜberschwemmung durch Starkregen oder Hochwasser, Rückstau – nur wenn zusätzlich abgeschlossen

Wichtig: Wasser, das von außen durch Starkregen oder Hochwasser eindringt, ist in einer normalen Wohngebäudeversicherung meist nicht enthalten. Dafür braucht es den Baustein Elementarschäden.

Mieter oder Eigentümer?

Als Mieter melden Sie den Schaden sofort Ihrem Vermieter oder der Hausverwaltung. Schäden am Gebäude – und damit in der Regel auch die Trocknung – laufen über die Gebäudeversicherung des Vermieters. Ihre eigene Hausratversicherung ist für Ihre beschädigten Sachen zuständig. Stimmen Sie mit dem Vermieter ab, wer die Trocknungsgeräte beauftragt.

Als Eigentümer melden Sie den Schaden Ihrer Wohngebäudeversicherung. In einer Eigentümergemeinschaft informieren Sie zusätzlich die Verwaltung, denn oft ist Gemeinschaftseigentum betroffen.

Ihre Pflichten nach dem Schaden

Nach dem Versicherungsvertragsgesetz sind Versicherte verpflichtet, den Schaden nach Möglichkeit abzuwenden oder zu mindern (§ 82 VVG). Aufwendungen, die Sie dafür vernünftigerweise machen, sind grundsätzlich zu ersetzen (§ 83 VVG). Praktisch heißt das:

  • Wasserzufuhr stoppen und den Schaden begrenzen
  • Schaden unverzüglich melden und mit Fotos dokumentieren
  • Mit der Trocknung nicht unnötig warten – stehende Nässe vergrößert den Schaden
  • Beschädigte Gegenstände nicht vorschnell entsorgen, bevor die Versicherung sie gesehen oder freigegeben hat

Fragen Sie Ihren Versicherer am besten direkt bei der Schadenmeldung, ob Sie die Trocknungsgeräte selbst mieten sollen. In vielen Fällen ist das ausdrücklich erwünscht, weil es schneller und günstiger ist als ein später Start.

Trocknungskosten und Strom

Ist der Leitungswasserschaden versichert, gehören die Kosten für die technische Trocknung typischerweise zum Schaden – also die Gerätemiete, Lieferung und auch der Strom, den die Geräte verbrauchen. Weil der Strom über Ihren Zähler läuft, brauchen Sie dafür einen Nachweis. Wie Sie den Verbrauch berechnen, steht im Ratgeber Stromverbrauch.

Diese Belege brauchen Sie

  • Fotos vom Schaden (vor dem Aufräumen) und von den aufgestellten Geräten
  • Rechnung über Gerätemiete und Lieferung – erhalten Sie von uns
  • Übergabeprotokoll mit Datum und Zählerständen bei Lieferung und Abholung – erhalten Sie von uns
  • Betriebsstunden und Stromverbrauchsberechnung – erhalten Sie von uns
  • Ggf. Messprotokolle der Feuchtigkeit (Werte vom Feuchtemessgerät notieren)
  • Rechnungen für Leckortung, Reparatur und Renovierung

Haben Sie Fragen zur Abrechnung mit Ihrer Versicherung oder Hausverwaltung? Rufen Sie uns an – wir erklären Ihnen, welche Unterlagen Sie von uns bekommen.

Schadenmeldung Schritt für Schritt

  1. Sofort: Wasser abstellen, Strom im betroffenen Bereich sichern, Fotos machen.
  2. Am selben Tag: Schaden telefonisch oder online beim Versicherer melden, Schadennummer notieren. Mieter informieren zusätzlich den Vermieter.
  3. Absprechen: Fragen Sie, ob ein Gutachter kommt und ob Sie mit der Trocknung schon beginnen dürfen. Meist ist ein schneller Start ausdrücklich gewünscht – notieren Sie Datum, Uhrzeit und Namen des Gesprächspartners.
  4. Ursache beheben lassen: Leckortung und Reparatur durch Installateur. Bewahren Sie defekte Teile wie geplatzte Schläuche auf.
  5. Trocknen und dokumentieren: Geräte aufstellen, Feuchtewerte regelmäßig notieren, Fotos vom Verlauf machen.
  6. Abrechnen: Alle Rechnungen, das Übergabeprotokoll und die Stromverbrauchsberechnung gesammelt einreichen.

Typische Streitpunkte – und wie Sie vorbeugen

  • Leitungswasser oder Grundwasser? Drückt Wasser von außen durch die Kellerwand, ist das kein Leitungswasserschaden. Ohne Elementarbaustein zahlt die Gebäudeversicherung dann in der Regel nicht.
  • Undichte Fugen: Schäden durch undichte Silikonfugen in Dusche oder Bad sind in manchen, vor allem älteren Verträgen ausgeschlossen. Ein Blick in die Bedingungen lohnt sich.
  • Frost in leerstehenden Gebäuden: Wer ein unbeheiztes Haus im Winter nicht entleert oder ausreichend beheizt, riskiert bei einem Frostschaden Kürzungen.
  • Zu später Start: Wartet man ohne Grund mit der Trocknung, entstehen Folgeschäden wie Schimmel. Der Versicherer kann dann argumentieren, der Schaden sei nicht ausreichend gemindert worden.
  • Fehlende Belege: Ohne Rechnung und Nachweis der Betriebsstunden wird es schwer, Stromkosten erstattet zu bekommen.

Sie wohnen zur Miete? Dann lesen Sie auch unseren Ratgeber Wasserschaden in der Mietwohnung: Wer zahlt was? – und für einen Überblick über die Gesamtkosten Was kostet eine Bautrocknung?

Kurz beantwortet

Muss ich auf den Gutachter warten, bevor ich trockne?

In der Regel nicht – Sie sind sogar verpflichtet, den Schaden zu mindern. Dokumentieren Sie den Zustand vorher gründlich mit Fotos und stimmen Sie den Start kurz mit dem Versicherer ab.

Zahlt die Versicherung auch den Strom der Bautrockner?

Bei einem versicherten Leitungswasserschaden gehören die Stromkosten der Trocknung meist zum erstattungsfähigen Schaden. Sie brauchen dafür einen Nachweis – Betriebsstunden und Verbrauchsberechnung bekommen Sie von uns.

Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?

Lassen Sie sich die Ablehnung schriftlich mit Begründung geben und prüfen Sie die Versicherungsbedingungen. Bei Unklarheiten helfen Verbraucherzentrale, Versicherungsombudsmann oder ein Fachanwalt für Versicherungsrecht.

Trocknung starten – Nachweise inklusive

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Feuchtigkeit raus – heute noch.

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Kurze Frage, bevor Sie gehen

Unsicher, welche Geräte Sie brauchen?

Wir beraten Sie kostenlos und ehrlich – auch wenn Sie am Ende nicht bei uns mieten. Rückruf in wenigen Minuten, rund um die Uhr.

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