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Wasserschaden – was tun? Die 10 Schritte in der richtigen Reihenfolge

Ein geplatzter Schlauch, ein Leck unter der Spüle oder Wasser, das von der Decke tropft: In den ersten Stunden entscheidet sich, ob es bei einem ärgerlichen Schaden bleibt oder ob Schimmel und Streit mit der Versicherung folgen. Diese Checkliste führt Sie Schritt für Schritt durch alles, was jetzt wichtig ist, für Mieter und für Eigentümer.

Akute Gefahr? Steht Wasser an Steckdosen, Sicherungskasten oder elektrischen Geräten und Sie können den Strom nicht gefahrlos abschalten, betreten Sie den Raum nicht und rufen Sie die Feuerwehr (112).

Sofort: Strom, Wasser, Ursache

  1. Strom sichern. Schalten Sie die Sicherungen für die betroffenen Räume aus, bevor Sie nasse Bereiche betreten. Das gilt besonders, wenn Wasser durch die Decke kommt und Leuchten oder Steckdosen erreicht.
  2. Wasserzufuhr stoppen. Schließen Sie das Eckventil am Gerät oder den Absperrhahn der Wohnung. Wenn das nicht reicht, schließen Sie den Hauptabsperrhahn, meist im Keller am Wasserzähler. In Mehrfamilienhäusern hilft der Hausmeister.
  3. Ursache klären. Kommt das Wasser von oben, klingeln Sie sofort bei den Nachbarn darüber und informieren Sie die Hausverwaltung. Bei einem Rohrbruch in der Wand oder unter dem Boden muss ein Installateur kommen, notfalls über den Notdienst.

Dokumentieren und melden

  1. Fotos und Videos machen, bevor Sie aufräumen. Halten Sie Wasserstand, nasse Wände und Böden, die Schadensursache und beschädigte Gegenstände fest. Notieren Sie Datum und Uhrzeit. Beschädigte Sachen nicht sofort wegwerfen, die Versicherung möchte sie eventuell sehen.
  2. Unverzüglich melden. Mieter informieren sofort den Vermieter oder die Hausverwaltung, dazu sind sie gesetzlich verpflichtet (§ 536c BGB). Eigentümer melden den Schaden der Wohngebäudeversicherung, Schäden an Möbeln und Inventar der Hausratversicherung. Fragen Sie dabei gleich, ob Sie Trocknungsgeräte selbst mieten dürfen. In vielen Fällen ist das ausdrücklich erwünscht, weil schnelles Handeln Folgekosten spart.
  3. Schaden klein halten. Versicherte sind verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Dazu gehört, Wasser zu entfernen und die Trocknung nicht unnötig hinauszuzögern.

Wasser entfernen und trocknen

  1. Stehendes Wasser entfernen. Mit Nasssauger, Wischer, Eimer und Lappen. Bei viel Wasser im Keller hilft eine Tauchpumpe. Ausführlich beschreiben wir das im Ratgeber Keller nach Hochwasser trocknen.
  2. Raum freiräumen. Nasse Teppiche, Polster, Kartons und Kleidung aus dem Raum bringen. Schränke von nassen Wänden abrücken, damit Luft an die Wand kommt.
  3. Trocknung innerhalb von 24⁠–⁠48 Stunden starten. Bautrockner und Ventilator aufstellen, Fenster und Türen schließen und die Geräte rund um die Uhr laufen lassen. Je früher Sie beginnen, desto geringer das Schimmelrisiko. Warum die ersten zwei Tage so wichtig sind, lesen Sie im Ratgeber Schimmel nach Wasserschaden vermeiden.
  4. Messen und Belege sammeln. Kontrollieren Sie den Fortschritt mit einem Feuchtemessgerät. Bewahren Sie Rechnungen, Fotos und den Zählerstand der Bautrockner für die Stromkosten auf. Erst wenn die Materialfeuchte wieder normal ist, darf renoviert werden.
Bautrockner aus unserem MietbestandTurbo-Ventilator aus unserem Mietbestand
Bautrockner und Turbo-Ventilator: Das Duo für die Trocknung nach einem Wasserschaden

Wie viele Geräte Sie brauchen, zeigt der Ratgeber Wie viele Bautrockner brauche ich? mit Rechner. Als Faustregel gilt nach einem Wasserschaden: ein Bautrockner und ein Ventilator je etwa 35 m² betroffener Fläche. Wie lange die Trocknung dauert, steht im Ratgeber Wie lange muss ein Bautrockner laufen?

Wann Sie einen Fachbetrieb brauchen

Gemietete Bautrockner reichen für die meisten Leitungswasserschäden in Wohnung und Keller. In diesen Fällen sollten Sie aber einen Trocknungs- oder Sanierungsfachbetrieb beauftragen:

  • Wasser in der Dämmschicht: Ist Wasser unter einen schwimmenden Estrich gelaufen, muss die Dämmschicht mit Spezialtechnik getrocknet werden.
  • Verunreinigtes Wasser: Abwasser aus Toilette oder Kanal, Heizöl oder Hochwasser mit Schlamm.
  • Großflächiger Schimmel: wenn Schimmel schon sichtbar ist und mehr als eine kleine Fläche betrifft.
  • Verdeckter Rohrbruch: Die Leckortung übernimmt ein Installateur oder Leckortungsdienst.

Wir sagen Ihnen am Telefon ehrlich, ob Ihr Fall dazugehört, auch wenn Sie dann nicht bei uns mieten.

Die häufigsten Fehler

  • Aufräumen vor dem Fotografieren: Ohne Fotos fehlen später die Nachweise für Versicherung oder Vermieter.
  • Nur lüften und heizen: Heizen allein verteilt die Feuchtigkeit im Raum, sie schlägt sich an kalten Wänden nieder. Erst der Bautrockner holt das Wasser wirklich aus der Luft.
  • Zu früh abschalten: Die Oberfläche fühlt sich trocken an, innen steckt noch Wasser. Wochen später zeigen sich Flecken und Schimmel.
  • Zu früh renovieren: Tapete, Farbe oder neuer Bodenbelag auf feuchtem Untergrund schließen die Nässe ein.
  • Abwarten, bis der Gutachter kommt: Dokumentieren Sie den Schaden und sprechen Sie mit der Versicherung, aber lassen Sie nasse Räume nicht tagelang ungetrocknet.

Wer zahlt was?

Bei Leitungswasserschäden übernimmt die Wohngebäudeversicherung je nach Vertrag in der Regel die Trocknung des Gebäudes einschließlich Strom, die Hausratversicherung die Schäden am Inventar. Hat ein Nachbar den Schaden verursacht, kann dessen Haftpflichtversicherung zuständig sein. Details stehen in unseren Ratgebern Wasserschaden und Versicherung und Wasserschaden in der Mietwohnung: Wer zahlt?

Was die Trocknung selbst kostet, rechnet der Ratgeber Bautrocknung Kosten durch. Ein Beispiel: Bad mit Flur, ein Bautrockner und ein Ventilator für 14 Tage kosten bei uns 149,80 € Miete. Für die Versicherung erhalten Sie Rechnung, Übergabeprotokoll und Betriebsstunden.

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Maßgeblich sind Ihr Mietvertrag und Ihre Versicherungsbedingungen.

Wir liefern Bautrockner und Ventilatoren in Leipzig und Umgebung rund um die Uhr, meist innerhalb weniger Stunden, und stellen sie auf. Alles zu Ablauf, Geräten und Preisen: Wasserschaden in Leipzig – heute noch trocknen.

Kurz beantwortet

Was muss ich bei einem Wasserschaden als Erstes tun?

Strom in den betroffenen Räumen abschalten, Wasserzufuhr stoppen und die Ursache klären. Danach Fotos machen, den Schaden melden und mit der Trocknung beginnen, am besten innerhalb von 24 bis 48 Stunden.

Wie schnell muss nach einem Wasserschaden getrocknet werden?

So schnell wie möglich. Schimmel kann sich auf feuchten Materialien schon nach wenigen Tagen bilden. Starten Sie die technische Trocknung deshalb innerhalb von 24 bis 48 Stunden.

Darf ich selbst Bautrockner mieten oder muss die Versicherung eine Firma schicken?

Sprechen Sie das kurz mit Ihrer Versicherung bzw. als Mieter mit dem Vermieter ab. Oft ist es ausdrücklich erwünscht, dass Sie sofort Geräte mieten, weil das Folgeschäden verhindert. Wir liefern die Belege für die Abrechnung gleich mit.

Wer zahlt den Strom für die Bautrockner?

Bei einem versicherten Leitungswasserschaden gehören die Stromkosten der Trocknung meist zum Schaden. Notieren Sie dafür den Zählerstand der Geräte bei Beginn und Ende. Mieter können die Kosten in der Regel vom Vermieter erstattet verlangen, wenn sie den Schaden nicht verursacht haben.

Wasserschaden? Heute noch trocknen.

Bautrockner und Ventilatoren noch am selben Tag, 24/⁠7 erreichbar, Nachweise für die Versicherung inklusive.

Kurze Frage, bevor Sie gehen

Unsicher, welche Geräte Sie brauchen?

Wir beraten Sie kostenlos und ehrlich – auch wenn Sie am Ende nicht bei uns mieten. Rückruf in wenigen Minuten, rund um die Uhr.

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